Interview mit Mons. Michael H. Weninger, Botschafter a.D.

Werner H. Heussinger, Landesgroßredner der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden), trifft Monsignore Michael H. Weninger regelmäßig zu einem intensiven Gedankenaustausch. Daraus entwickelte sich ein lebendiger Dialog und es entstand das nachfolgende Interview anlässlich seines neuen Buches „Aus Nacht zum Licht – Katholische Kirche und Freimaurerei im Ringen um Versöhnung“.

Msgr. DDDr. Dr.h.c.mult. Michael Heinrich Weninger, Botschafter a.D., war fast neun Jahre römisch-katholischer Geistlicher an der vatikanischen Kurie und vorher langjähriger österreichischer Botschafter.

Noch während seiner sehr erfolgreichen Laufbahn als Diplomat ist Michael Weninger in den geistlichen Stand getreten und ist somit der erste Botschafter in der GeschichteÖsterreichs, der zum Priester geweiht wurde. Er eröffnete und leitete unter anderem die österreichische Botschaft in Kiew und vertrat Österreich während des Jugoslawienkrieges als Botschafter in Belgrad.

Von 2001 bis 2007 diente er als erster Österreicher als Politischer Berater der Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi und José Manuel Barroso, zuständig für den Dialog mit den Religionen, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften. Papst Benedikt XVI. berief Michael Weninger zum 1. November 2012, wieder als ersten Österreicher, in den Päpstlichen Rat für den Interreligiösen Dialog.

Im Kirchenrecht (CIC) von 1983 fehlt die Freimaurerei: Wie löst das Buch die Spannung zwischen CIC/1983 (keine Sondernennung) und späteren römischen Warnungen – und was folgt daraus für Gewissen, Seelsorge und Praxis?

Das Rechtsbuch der katholischen Kirche, der Codex Iuris Canonici (CIC), der am 27. November 1983 in Kraft trat und das geltende Kirchenrecht darstellt, war das Ergebnis einer mehrjährigen, sehr intensiven Arbeit der Kommission für die Reform des Kirchenrechts. Die Frage, ob man Katholiken, die einer Freimaurerloge beitreten, weiterhin mit der kirchlichen Exkommunikation belangen soll, wie es der CIC aus dem Jahr 1917 als Tatstrafe vorsah, oder eben nicht, nahm im Arbeitsprozess einen breiten Raum ein und wurde eingehend erörtert. Das Ergebnis war eindeutig: im geltenden Kirchenrecht gibt es nicht einmal mehr eine Erwähnung der Freimaurerei und des Freimaurers. 

Die am 26. November 1983 veröffentlichte Deklaration der damaligen Glaubenskongregation, der zufolge sich katholische Freimaurer im Stand der schweren Sünde befinden würden und folglich die heilige Kommunion nicht empfangen können, hatte keinen Einfluss auf den CIC/1983. Manche immer noch vorhandene Spannungen zwischen kirchlichen Amtsträgern und katholischen Freimaurern resultieren schlichtweg aus tradierten Vorurteilen und der Unkenntnis der tatsächlichen Lage.

Ihre Erzählung betont die Schlüsselfigur Kardinal Franz König. Was können Sie uns über diesen Kirchenmann berichten?

Zur geschuldeten Würdigung dieser, für den in Versöhnung gemündet habenden Dialogprozess zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei, eminenten Persönlichkeit, muss man wissen, dass der Kardinal-Erzbischof von Wien bereits als einflussreicher Konzilsvater des II. Vatikanums wirkte, als ein weltweit anerkannter Fachmann für die Religionswissenschaften galt, zum Sekretär des neugeschaffenen Sekretariats für den Dialog mit den Nichtglaubenden ernannt und ganz allgemein als diplomatisch versierter, weltoffener, kommunikativer Repräsentant der Kirche geschätzt worden war. 

Es nahm daher nicht Wunder, dass Papst Paul VI. Kardinal König mit der Führung dieses Dialogprozesses beauftragte. Unter seiner umsichtigen Leitung und in steter Kommunikation mit Papst und Kurie war es möglich, die historisch gewordene „Lichtenauer Erklärung“ zwischen der kirchlichen und freimaurerischen Delegation zu verabschieden, welche die Grundlage zur schlussendlichen Versöhnung bildete.

Haben Entscheidungen unter Paul VI. die Beziehung spürbar verbessert?

Papst Paul VI. wird bedauerlicherweise bis zum heutigen Tag weit unter seiner wahren Größe beurteilt. Diese feinfühlige, hochgebildete und weise Persönlichkeit führte nicht nur das Zweite Vatikanische Konzil zu seinem so erfolgreichen Ende, was ja zunächst keineswegs als gesichert galt, sondern öffnete die Kirche, beispielsweise allein schon durch die Handhabe der drei neu eingerichteten Sekretariate für den Dialog, nämlich des Sekretariats zur Förderung der Einheit der Christen, jenes für die Nichtchristen und jenes für die Nichtglaubenden, zur Welt von heute. 

Von seinen vielen Botschaften, Apostolischen Schreiben, Enzykliken und Briefen möge die Enzyklika Populorum Progressio vom 26. März 1967 als Beispiel unter vielen dienen, die zeigt, mit welcher Energie sich Paul VI. um das Gespräch mit den Menschen bemühte, und zwar mit allen.

Was raten Sie einem katholischen Christen, der beitreten möchte – welche Prüfsteine und No-Gos?

Die grundsätzliche Frage, die sich ein Katholik bei Interesse für eine Mitgliedschaft im Bruderbund der Freimaurer stellen muss, ist jene nach seinen wahren Motiven für diesen beabsichtigten Schritt. Auch ist ein ausreichender Kenntnisstand über das Wesen der Freimaurerei, der anhand qualitätsvoller Veröffentlichungen leicht zur erlangen ist, und über die konkrete Loge, der er angehören möchte, was im Gespräch mit der für einen Suchenden in einem solchen Fall vorhandenen freimaurerischen Auskunftsperson ebenfalls kein Problem darstellt, unerlässlich. Selbstvergewisserung ist diesbezüglich eine conditio sine qua non.

Sollte der interessierte Katholik an eine Loge geraten sein, die sich als anti-religiös, a-theistisch, anti-christlich oder gar anti-katholisch grundiert herausstellt, und aus meiner Sicht als eine pseudofreimaurerische darstellen würde, dann wird er wohl von einem Beitritt, sofern er ein gläubiger Katholik ist, abgehalten sein. Er könnte ansonsten leicht unter die Bestimmung des Canon 1374 CIC/1983 geraten, die auszugsweise lautet: „Wer einer Vereinigung beitritt, die gegen die Kirche Machenschaften betreibt, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden, …“. Das Tor zu einem Beitritt in einer der zahlreichen ganz wesentlich anders gearteten genuin freimaurerischen Logen steht einem Katholiken unbestritten offen.

Sie betonen, reguläre Freimaurerei fordere das Bekenntnis zu einem „höheren Wesen“ (Anderson-Tradition). Wie gehen Sie mit Strömungen um, in denen Atheisten auftreten können – und welche Kriterien nutzen Sie, um „regulär“/„irregulär“ im kirchenrechtlich relevanten Sinn zu operationalisieren?

Die Thematik von „regulär“ und „irregulär“ ist heutzutage im Gegensatz zu früher durch die Weiterentwicklung der großen freimaurerischen Familie mit ihren zahlreichen Lehrtraditionen nicht mehr so einfach zu beantworten. Ganz grundsätzlich wird zwischen einer „Regularität der Herkunft“ und einer der „Lehre“ unterschieden (und logischerweise dann im Gegenteil von diesen). 

Der erste Begriff meint die nach der freimaurerischen „Königlichen Kunst“ und ihren Formvorschriften regelkonforme Gründung einer Loge oder Großloge, der zweite Begriff zielt auf die Anerkennung eines „Höchsten Wesens“ und die Auflegung der Bibel (und/oder eines anderen Buches des heiligen Gesetzes) in der entsprechenden freimaurerischen Obödienz. Die katholische Kirche äußert sich zur Frage „regulär“/“irregulär“ in keiner Weise, weder iuridisch noch dogmatisch oder sonstig, weil sie sich grundsätzlich nicht in innerfreimaurerische Dispute einlässt.

Der „deutsche Sonderweg“ (Separatdialog DBK–VGLvD) führte laut Ihnen zu „Sturmböen“ und einem für katholische Freimaurer negativen Ergebnis. Was waren die stärksten Sachargumente der DBK – und an welchen Punkten halten Sie diese für missverständlich oder methodisch unzureichend?

Der nationale, deutsche Gesprächsprozess, der in der Zeit von 1974 bis 1980 zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und den Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD) geführt wurde, erlangte zu keinem Zeitpunkt jene Qualität, die es erlaubt hätte, diesen Prozess als einen echten Dialog zu bewerten. Zu verschieden waren die Ausgangslagen beider Delegationen und wohl auch deren Zielvorstellungen. 

Die Hauptursache für das letztliche Scheitern der Gespräche, ist wohl darin zu sehen, dass zwei Welten aufeinander geraten waren, die zwar an Handlungsmotiven, Riten und Symbolen sehr viel Gemeinsames aufzuweisen haben, jedoch letztlich nicht zu einer gemeinsamen Sprache finden konnten, jeweils einem anderen Verstehenshorizont angehören und solcherart völlig inkompatible Schlussfolgerungen zogen. Die gänzlich verschiedene Hermeneutik beider Welten bedingte auf weite Strecken das Unvermögen, das Unterscheidende, das Trennende im Hinblick auf das Gemeinsame zu transponieren.

Zur „Lichtenauer Erklärung“: Welche Passagen würden Sie heute – rückblickend – sprachlich oder theologisch schärfen, um Missdeutungen in Rom oder in nationalen Bischofskonferenzen zu vermeiden?

Die nach dem Ort der Schlussredaktion und Unterzeichnung, dem gleichnamigen oberösterreichischen Schloss Lichtenau, so genannte Lichtenauer Erklärung, stellt formal wie inhaltlich ein Meisterwerk eines offenen, aber ergebnisorientierten Dialoges dar. Dieses Dokument ist dergestalt begrifflich exakt und sprachlich adäquat formuliert, dass es keine Bestimmungen enthält, welche Missdeutungen zulassen. Aus dem Umfeld der vatikanischen Kurie sind demnach auch keine Fehldeutungen bekannt.

Auch hat Kardinal König die Lichtenauer Erklärung persönlich Papst Paul VI. ausgehändigt und von diesem den Auftrag erhalten, mit dem Dialog fortzufahren. Allerdings haben die Gegner einer Aussöhnung, unverkennbar aus Gründen ihres Unverständnisses vom Wesen der Freimaurerei und ihrer Aversion allem Freimaurerischen gegenüber, dieses Dokument zurückgewiesen.